Bettenstopp in Südtirol
Die Südtiroler Landesregierung hat die Durchführungsverordnung zur Bettenobergrenze am 13.09.2022 genehmigt. Im ersten Schritt geht es darum, die gesamten Betten im Land zu erheben. Die Durchführungsverordnung legt fest, dass für gastgewerbliche Betriebe, die am 31. Dezember 2019 bestanden haben, die Bettenobergrenze aufgrund der Erlaubnis oder der ordnungsgemäß gemeldeten Nächtigungen zu einem frei wählbaren Datum im Jahr 2019 festgelegt wird. Bis 31. März 2023 kann eine Erhöhung der Bettenanzahl beantragt werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. (swz.it/die-bettenstopp-regeln-sind-fixiert)
Gesetzlicher Hintergrund
Auszug aus dem Beschluss der Landesregierung Nr. 661 vom 13.09.2022:
Der gesetzliche Vertreter/Die gesetzliche Vertreterin des Betriebes oder der Eigentümer/die Eigentümerin oder Inhaber/Inhaberin eines Fruchtgenuss- oder Nutzungsrechtes an der gastgewerblichen Immobilie kann innerhalb 31. März 2023 bei der Gemeinde eine Erhöhung der in der Erlaubnis angeführten Bettenzahl beantragen. Diese Erhöhung darf höchstens der Anzahl der gemäß Artikel 44 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58, in geltender Fassung, ordnungsgemäß gemeldeten Nächtigungen von Gästen im Alter von über 14 Jahren zu einem frei wählbaren Stichtag des Jahres 2019 entsprechen. Dem Antrag ist eine Erklärung mit Angabe des Stichtages und der Anzahl der gemeldeten Nächtigungen von Gästen im Alter von über 14 Jahren an diesem Stichtag des Jahres 2019 beizulegen.
Für Fragen stehen Ihnen Ihre ASA-Experten jederzeit gerne zur Verfügung.
Vorgehensweise in ASA HOTEL
Um alle Südtiroler Betriebe bei der Beantragung zur Erhöhung der Bettenzahl zu unterstützen, wurde mit der neuen ASA HOTEL Version ein neues Zeilenkommando zur Ermittlung des Tages mit den maximalen Nächtigungen und der Anzahl der Gäste ab 14 Jahre eingeführt.Unter Hotel/Periodische Tätigkeiten/ TV-Aufenthaltsabgabe das gesamte Jahr 2019 hinterlegen und das Zeilenkommando (pro TV-Betrieb getrennt) "Maximal gemeldete Nächtigungen" ausführen.
Es erscheint ein Dialog mit dem Datum der maximal gemeldeten Nächtigungen und der Anzahl der gemeldeten Gäste ab 14 Jahre. Für Fragen stehen Ihnen Ihre ASA-Experten jederzeit gerne zur Verfügung.